Antragstellung
Antragstellung
Sie haben einen positiven Beschluss der LAG Elbe-Saale e.V. erhalten?
Dann freuen wir uns, Sie auf dem Weg zur Umsetzung Ihres Projektes zu begleiten. Damit Sie zügig und sicher zum Förderantrag gelangen, haben wir die nächsten Schritte für Sie zusammengefasst.
1. Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle ProjektträgerInnen, die einen gültigen, positiven Beschluss der LAG Elbe-Saale e.V. erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Ein positiver LAG-Beschluss ersetzt nicht den offiziellen Zuwendungsbescheid der zuständigen Bewilligungsbehörde.
2. Wo finde ich die Antragsunterlagen?
Die vollständigen Unterlagen für die Antragstellung sowie die entsprechenden Richtlinien finden Sie auf den folgenden Seiten.
ELER
- Richtlinie LEADER 2023 – 2027
- Antragsunterlagen (unter Umsetzung von LEADER-Vorhaben in der Förderperiode 2023 – 2027 | FP 8701 – FP 8705)
- Merkblatt für die Auftragsvergabe – Förderperiode 2023-2027 (GAP-SP) (unter Allgemeine Informationen)
- Antragstellerstammdatenbogen (unter Antragstellerstammdaten für alle Förderprogramme)
CLLD EFRE (online Antragstellung)
ESF+ (online Antragstellung)
3. Worauf sollten Sie besonders achten?
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Einreichungsfrist: Die Antragsunterlagen müssen bis zum mitgeteilten Stichtag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
- Förderfähigkeit: Erst nach positivem Förderbescheid dürfen Aufträge vergeben werden. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen! Ausnahmen gibt es bei Planungsleistungen.
- Vollständigkeit: Nur vollständige Unterlagen können bewilligt werden. Muss Ihr Antrag beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden, gilt: Jeder Antrag für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie wird grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Eingang bei der Bewilligungsbehörde bearbeitet. Unvollständige Anträge sollen vier Monate nach Eingang bei der Bewilligungsbehörde abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Bewilligungsbehörde zur Einhaltung dieser Frist besteht nicht. Sofern erforderliche Genehmigungen oder die erforderlichen Unterlagen zum Antrag fehlen, ist der Antrag nach einer vierwöchigen Nachreichungsfrist abzulehnen. Die Bewilligungsbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
- Kontakt: Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig Kontakt mit dem LAG-Management aufnehmen. Erst zwei Wochen vor Antragsstichtag ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend!
